Jingles und Musik

Um am Markt bestehen zu können, muss sich ein Unternehmen unter Anderem von seinen Mitbewerbern abheben. Das kann durch viele verschiedene Faktoren gelingen. Was die bekanntesten aller Marken jedoch oft gemeinsam haben, ist eine Melodie oder ein kurzes Motiv, das hilft den Wiedererkennungswert der Marke um Größenordnungen zu steigern. Solche Jingles schaffen es nicht selten ein Markenbewusstsein in den Köpfen Ihrer Kunden zu schaffen, das über Jahrzehnte bleibt. Überzeugen Sie sich selbst von der Wirkung von Musik zu Marketingzwecken mit einem Klick auf das nebenstehende Video.

40 Ikonen der Werbemusik.

Quelle: Youtube, Florian Mohr


Jingles

Schaffen auch Sie sich ein Markenbewusstsein in den Ohren Ihrer Kunden und kontaktieren Sie uns für eine absolut kostenfreie und unverbindliche Beratung. Zusammen besprechen wir Ihre Vorstellungen und unterbreiten Ihnen ein Angebot. Mit Zufriedenheitsgarantie!

Werbesongs

Sie planen oder verfügen bereits über ein Internetvideo, einen Radio oder TV Werbespot, den Sie gerne musikalisch untermalen wollen? Gemeinsam besprechen wir Zielgruppe, Stimmung, Stil und weitere Details zu Ihrem Projekt, ganz kostenfrei und unverbindlich.

Lizenzoptionen

Haben wir Sie überzeugen können? Gerne vereinbaren wir mit Ihnen die für Sie passende Lizenzoption, so dass Sie Ihren neuen Jingle oder individuellen Werbesong nach Ihren Vorstellungen nutzen können. Wir garantieren dabei eine passende Lösung für jedes Budget.



Unsere Zufriedenheitsgarantie

Als Dienstleister erbringen wir Leistungen im Sinne eines Dienstleistungsvertrages. Aber gerade in Bereichen, die in hohem Maße einem subjektiven Geschmacksempfinden unterliegen (wie das bei Musik regelmäßig der Fall ist), ginge eine Abrechnung einer erbrachten Dienstleistung zu Ungunsten des Kunden, sollte dieser sich im Nachhinein nicht für eine Lizenzoption entscheiden. Aus diesem Grund garantieren wir: Wenn Sie als Kunde mit dem von uns erstellten Jingle, beziehungsweise Werbesong unzufrieden sind und keine Lizenzoption auswählen, so berechnen wir auch für die durch uns erbrachte Dienstleistung nichts! Sie haben also keinerlei Risiko.


Kosten

Abrechnung nach geleisteter Tätigkeit

 

Regelmäßig rechnen wir unsere Dienstleistung nach der tatsächlich geleisteten Tätigkeit ab. Die Komposition und Produktion von Jingles fällt dabei in die Preisstufe 7, für die wir EUR 49,- netto pro Zeitstunde berechnen. Die Komposition und Produktion von Werbesongs fällt in die Preisstufe 8, für die wir EUR 56,- netto pro Zeitstunde berechnen.

 

Wenn Sie mit unserer Leistung zufrieden sind gewähren in Abhängigkeit von der von Ihnen gewählten Lizenzoption gerne einen Nachlass auf die erbrachte Dienstleistung.

 

Pauschale Abrechnung - Volle Kostenkontrolle

 

Auf Ihren Wunsch hin können wir gerne eine pauschale Abrechnung vereinbaren. Für Jingles berechnen wir dabei EUR 196,- netto. Bei Werbesongs richtet sich die Pauschale nach Länge und Textur:

  • EUR 128,- netto je angefangener Minute Instrumental
  • EUR 256,- netto je angefangener Minute Ensemble
  • EUR 512,- netto je angefangener Minute Orchestral

Auch im Falle einer pauschalen Abrechnung gewähren wir einen Nachlass in Abhängigkeit von der gewählten Lizenzoption.


Lizenzoptionen, Lizenzgebühren & Nachlässe

Lizenzfreie Nutzung

 

Unter bestimmten Voraus-setzungen ist Musik nicht urheberrechtlich geschützt. In diesen Fällen kann eine lizenzfreie Nutzung durch jedermann erfolgen.

 

Nachlassoption:

 

Da keine Lizenzgebühren anfallen, kann auch kein Nachlass auf die erbrachte Dienstleistung gewährt werden. Weiterhin schließt die Auswahl der lizenz-freien Nutzung einen Nachlass im Sinne der Zufriedenheitsgarantie aus.

 

Zeitlich begrenzt

 

Wollen Sie die von uns erstellte Musik nur für einen bestimmten Zeit-raum nutzen, so berechnen wir pauschal EUR 16,- je angefangener Minute Musik und angefangenem Monat der vereinbarten Nutzungsdauer.

 

Nachlassoptionen:

 

Für jedes Jahr der vereinbarten Nutzungs-dauer reduziert sich der Preis der Dienstleistungs-erbringung um 20 %.

Dauerhafte Nutzung

 

Wollen Sie die von uns erstellte Musik ohne zeitliche Beschränkung nutzen, so berechnen wir analog zur Dienst-leistungserbringung eine Abrechnungspauschale, zahlbar in frei wählbaren* monatlichen Raten.

 

Nachlassoptionen:

 

Bei vollständiger und frist-gerechter Zahlung der Lizenzgebühr entfällt die abgerechnete Dienst-leistungserbringung voll-umfänglich.

Exklusivlizenz

 

Wenn Sie gerne alle Rechte an der von uns erstellten Musik erwerben möchten, können Sie dies auf zwei Arten machen: Monatliche Zahlung i.H.v. 2 % der Abrechnungspauschale oder Verzicht auf Nachlassoptionen.

 

 


Kontaktinformationen

QBF Deutschland
Inhaber Christopher Heiling

Weidenbornstraße 8A

65189 Wiesbaden

 

Tel.: +49 (0) 611 - 790 13 20

E-Mail: info@hauslehrer-heiling.de
E-Mail: qbf.deutschland@gmail.com

WhatsApp: +49 (0) 160 - 977 86 355


Bankverbindung

Inhaber: Christopher Heiling

IBAN: DE18 2022 0800 0090 8106 64

BIC: SXPYDEHHXXX

Institut: Banking Circle - German Branch

 

Weitere Angaben

Gerichtsstand: Wiesbaden

USt-IdNr.: DE 302 319 307

Finanzamt: Wiesbaden I

 

Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG)

 

Zur Teilnahme an einem Streibeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet. Dennoch erklären wir unsere grundsätzliche Bereitschaft an einem solchen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Europäische Union stellt hierfür eine Online-Streitbeilegungsplattform bereit, die Sie unter dem folgenden Link aufrufen können:

 

Hier geht es zur OS-Plattform der Europäischen Union